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Impressum
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Microtradez GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden über die Lieferung, die Montage, die Installation und die Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen, Stromspeichern, Klimaanlagen, Wärmepumpen und zugehörigen Komponenten (z. B. Wallboxen).
(2) Angebote des Anbieters sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch eine schriftliche oder in Textform übermittelte Auftragsbestätigung des Anbieters zustande oder Bestätigt die Transaktion mit einer Vorauszahlungsleistung.
(3) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass eine technische Prüfung des Standorts (z. B. Dachbeschaffenheit, Zähleranlage) die technische Machbarkeit der Installation ohne unvorhersehbaren Mehraufwand ergibt. Stellt sich bei der Vor-Ort-Prüfung heraus, dass die Installation technisch nicht durchführbar ist, ist der Anbieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(4) Wenn das Gebäude mit einer alten Dacheindeckung bebaut ist und der Kunde möchte aber noch warten mit der Dachsanierung und die Anlagen trotzdem errichten, obliegt die Haftung über die alte Dacheindeckung dem Käufer der Anlage. Wir arbeiten mit Richtwerten und Erfahrungswerten und geben so eine Hilfestellung bezüglich der Entscheidungsfindung und langlebigkeit der Bauteile, allerdings können wir auch nicht exakt sagen, wie lange Dacheindeckungen noch halten werden. Sollte das Dach marode oder brüchig sein, werden wir vom Bau zurücktreten.

§ 2 Leistungsumfang und Komponentenänderung
(1) Der genaue Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung und der Schlussrechnung.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, vom Vertrag abweichende, gleichwertige oder verbesserte Komponenten (insb. Solarmodule, Wechselrichter oder Speicher) zu liefern und zu installieren, wenn die ursprünglich angebotenen Komponenten aufgrund von Lieferengpässen oder Produktionseinstellungen nicht oder nicht rechtzeitig verfügbar sind. Dem Kunden entstehen dadurch keine Mehrkosten. Der Anbieter wird den Kunden vorab über den Austausch informieren.
(3) Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Ertragsprognosen und Amortisationsrechnungen sind lediglich unverbindliche Modellrechnungen des heutigen IST Zustandes. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften oder eine Garantie für tatsächliche Erträge dar. Energiepreise können langfristig schwanken und können manche Berechnungen verschieben negativ wie positiv.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die baulichen und statischen Voraussetzungen für die Montage der Anlage auf dem Gebäude/Dach erfüllt sind. Die Prüfung der Dachstatik ist nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn, dies wurde ausdrücklich und schriftlich vereinbart und kann dann durch einen unabhängigen Berater erstellt werden.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass die Montageorte (Dachflächen, Kabelwege, Zählerschrank, Aufstellorte für Wechselrichter/Speicher) zum vereinbarten Ausführungstermin frei zugänglich, sicher und baustellengerecht vorbereitet sind.
(3) Der Kunde stellt dem Anbieter kostenfrei Baustrom und Bauwasser sowie einen geeigneten Platz für die Lagerung der gelieferten Komponenten und das Aufstellen eines Gerüsts zur Verfügung.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Installation und den Netzanschluss erforderlichen Unterlagen (z. B. Bestandspläne, Vollmachten für den Netzbetreiber) rechtzeitig einzureichen.

§ 4 Fristen, Termine und Netzbetreiber
(1) Vereinbarte Liefer- und Montagetermine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als Fixtermine schriftlich bestätigt. Wir sind trotzdem immer bestrebt alle Termine einzuhalten.
(2) Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt, Streiks, behördlichen Anordnungen oder unvorhersehbaren Witterungsverhältnissen (z. B. starker Frost, Sturm, anhaltender Starkregen), die eine sichere Montage auf dem Dach unmöglich machen, verlängern die Fristen um die Dauer der Behinderung.
(3) Die physische Inbetriebnahme der Anlage setzt den technischen Anschluss und die Genehmigung durch den zuständigen Verteilnetzbetreiber (VNB) voraus. Da die Bearbeitungszeiten und die Setzung/Sperrung von Zählern im exklusiven Bereich des Netzbetreibers liegen, haftet der Anbieter nicht für Verzögerungen, die durch den Netzbetreiber oder den Elektromeister verursacht werden.

§ 5 Abnahme und Gefahrübergang
(1) Nach Fertigstellung der Montage und der elektrischen Installation der Anlage fordert der Anbieter oder der Elektromeister den Kunden zur Abnahme auf. Die Parteien erstellen ein gemeinsames Abnahmeprotokoll.
(2) Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.
(3) Die Anlage gilt auch dann als abgenommen, wenn der Anbieter dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat, oder wenn der Kunde die Anlage im Alltag in Gebrauch nimmt (z. B. durch dauerhafte Nutzung des selbst erzeugten Stroms).
(4) Mit der Abnahme geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Anlage auf den Kunden über.

§ 6 Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
(1) Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung über Abschlagszahlungen nach folgendem Muster:[z. B. 50 % bei Auftragserteilung / nach technischer Prüfung][z. B. 50 % nach Lieferung der wesentlichen Komponenten (Module, Unterkonstruktion) an die Baustelle][z. B. 50 % nach betriebsfertiger Installation und Erstellung des Abnahmeprotokolls] auch eine 100% Vorkasse mit Skonto ist möglich.
(2) Die gelieferten und montierten Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum des Anbieters (Eigentumsvorbehalt). Der Kunde ist verpflichtet, die Gegenstände bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln.

§ 7 Mängelhaftung und Herstellergarantien
(1) Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Mängelhaftung (Gewährleistung).
(2) Über die gesetzliche Mängelhaftung hinausgehende Garantien (z. B. Produktgarantien oder Leistungsgarantien der Modul- und Wechselrichterhersteller) werden ausschließlich von den jeweiligen Herstellern gewährt. Der Anbieter reicht diese Garantiezusagen lediglich an den Kunden weiter. Ansprüche aus diesen Garantien sind direkt gegenüber dem Hersteller geltend zu machen; der Anbieter haftet hierfür nicht selbst.

§ 8 Widerrufsrecht
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Frist beginnt ab dem Tag, an dem Sie oder ein benannter Dritter bestellte Ware in Besitz genommen haben.
Ausübung: Der Widerruf muss mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief, E-Mail) an den Betrieb (mit Firmenname, Anschrift und Kontaktdaten) erfolgen.
Folgen des Widerrufs: Alle erhaltenen Zahlungen einschließlich der Lieferkosten (bis auf Mehrkosten für Sonderlieferungen) sind binnen 14 Tagen ab Eingang des Widerrufs zurückzuzahlen. Der Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung von Speditionsware (wie Solarmodule). Bei vorzeitigem Leistungsbeginn auf Ihren Wunsch ist ein Wertersatz für erbrachte Dienstleistungen zu leisten. Außerdem müssen Planungs- uns Vertriebskosten die zum Abschluss des Kaufes nötig gewesen sind vom Käufer beglichen werden.

§ 9 Leistungsoptimierungen, Reinigung, Wartung
Der Betreiber und Käufer der Anlage ist für den ordnungsgemäßen Betrieb, Reinigung und Wartung der Anlage verantwortlich. Sollte eine Leistungsoptimierung gewünscht werden, wir diese separat in Rechnung gestellt. Microtradez GmbH kann diese Leistungen separat anbieten, nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Betreiber der Anlage.